Bedingungen und Konditionen
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der TKH Security GmbH (Stand 2022)
1. GELTUNGSBEREICH
1.00. Die nachfolgenden Bedingungen gelten ausschließlich für den unternehmerischen Geschäftsverkehr. Die Lieferung an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.
1.01. Diese Bedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen, einschließlich Beratungsleistungen zwischen dem Online-Shop der Firma TKH Security GmbH (nachfolgend: Verkäufer) und dem Kunden (nachfolgend: Käufer). Abweichenden oder ergänzenden Regelungen des Käufers wird ausdrücklich widersprochen. Andere als die hierin enthaltenen Regelungen werden nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung wirksam, es sei denn, es handelt sich um individuelle Vertragsabreden.
1.02. Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Sie sind ebenfalls Bestandteil sämtlicher auf Abschluss derartiger Verträge gerichteten Angebote sowie sämtlicher zur Erfüllung derartiger erbrachten Leistungen.
2. VERTRAGSABSCHLUSS
a) IM ELEKTRONISCHEN GESCHÄFTSVERKEHR
2.01. Speziellen und vorstehend nicht erwähnten Verhaltenskodizes unterliegt die TKH Security GmbH nicht.
2.02. Die Darstellung der Waren im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern ein freibleibendes, unverbindliches Angebot dar. Die enthaltenen Angaben, wie Maß- und Gewichtsangaben, Abbildungen, Eigenschaften, Typenbezeichnungen und Beschreibungen sind nach bestem Wissen gemacht und unverbindlich. Die Vertragssprache ist deutsch.
2.03. Durch Anklicken des Buttons ʺWarenkorbʺ wird das ausgewählte Produkt für eine eventuell später erfolgende Bestellung vorgemerkt. Über den ʺWarenkorbʺ, welcher jederzeit über einen Link im Shop Angebot erreichbar ist, kann durch Betätigung des Buttons ʺZur Kasseʺ der Bestellvorgang fortgesetzt werden. In der Bestellabwicklung wird jeder Schritt erläutert und die erforderlichen Angaben abgefragt. Zur abschließenden Durchführung der Bestellung wird eine Aufstellung aller im Warenkorb befindlichen Produkte angezeigt. Hier können Art und Anzahl der Produkte geändert bzw. gelöscht werden. Nach Prüfung der Angaben wird durch Klicken des Buttons ʺBestellung sendenʺ die Bestellung an die TKH Security GmbH gesandt. Die Bestellung des Kunden ist als Angebot im Sinne des § 145 BGB zu qualifizieren und rechtsverbindlich.
2.04. Nach Eingang der Bestellung des Käufers bei der TKH Security GmbH erhält der Käufer eine automatisch generierte Zugangsbestätigung per E-Mail. Die Zugangs-bestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar, sondern bestätigt nur den Erhalt der Bestellung des Käufers.
2.05. Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch die TKH Security GmbH entweder schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) bestätigt oder unverzüglich nach Auftragseingang geliefert bzw. ausgeführt werden. Dann gilt der Lieferschein bzw. die Rechnung als Auftragsbestätigung. Bei Abrufaufträgen ist die gesamte festgelegte Menge innerhalb der vereinbarten Frist abzunehmen. Zusagen von Sonderpreisen beziehen sich nur auf die jeweilige Bestellung und haben keine Präzedenzwirkung auf spätere Verträge.
2.06. Der Vertragstext wird durch die TKH Security GmbH (7 Tage) gespeichert. Auf Verlangen des Käufers kann der Vertragstext diesem per E-Mail übersandt werden.
2.07. Soweit unsere Verkaufsangestellten mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen geben, die über den schriftlichen Vertrag hinausgehen, bedürfen diese stets der schriftlichen Bestätigung. Offensichtliche Irrtümer, Schreib-, Druck- und Rechenfehler sind für uns nicht verbindlich. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen, Gewichts- und Maßangaben sind, soweit nicht anders vereinbart, nur annähernd maßgebend. Derartige Angaben, insbesondere auch über Leistungen und Verwendbarkeit der gelieferten Produkte sowie DIN-Normen, gelten nur dann als Beschaffenheitsvereinbarung oder –garantie, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären.
2.08. Die technische Beratung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen; eine Haftung kann hieraus jedoch nur abgeleitet werden, soweit diese Beratung Bestandteil unserer vertraglichen Vereinbarung ist.
2.09. Stellen wir dem Käufer Muster zur Verfügung, so gelten diese als Versuchsmuster und nicht als Probe im Sinne der §§ 454,455 BGB.
2.10. Werden uns nach Vertragsabschluss Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungen, bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischem Ermessen auf eine wesentliche Vermögensverschlechterung schließen lassen, sind wir berechtigt, Vorkasse oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten, wobei bereits erfolgte Teillieferungen sofort fällig gestellt werden und unverzüglich an uns herauszugeben sind.
b) IN SONSTIGEN FÄLLEN
2.01. Ist die Bestellung des Kunden als Angebot im Sinne des § 145 BGB zu qualifizieren, können wir dieses innerhalb von zwei Wochen annehmen. Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt. Mit der Bestellung der Ware erklärt der Käufer verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Die TKH Security GmbH ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Angebot innerhalb einer Woche nach Eingang schriftlich, d.h. per E-Mail, Fax oder Brief, oder durch Zusendung der Waren anzunehmen. Die in unseren Drucksachen, Angeboten und sonstigen Unterlagen enthaltenen Angaben, wie Maß- und Gewichtsangaben, Abbildungen, Eigenschaften, Typenbezeichnungen und Beschreibungen sind nach bestem Wissen gemacht und unverbindlich.
2.02. Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch die TKH Security GmbH entweder schriftlich bestätigt oder unverzüglich nach Auftragseingang ausgeführt werden. Dann gilt der Lieferschein bzw. die Rechnung als Auftragsbestätigung. Bei Abrufaufträgen ist die gesamte festgelegte Menge innerhalb der vereinbarten Frist abzunehmen. Zusagen von Sonderpreisen beziehen sich nur auf die jeweilige Bestellung und haben keine Präzedenzwirkung auf spätere Verträge.
2.03. Bei Bestellungen auf elektronischem Weg, d.h. per E-Mail, wird die TKH Security GmbH den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung bzw. Zusendung einer Rechnung verbunden werden. Sofern der Käufer die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext gespeichert und dem Käufer auf dessen Verlangen nebst den vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen per E-Mail zugesandt.
2.04. Soweit unsere Verkaufsangestellten mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen geben, die über den schriftlichen Vertrag hinausgehen, bedürfen diese stets der schriftlichen Bestätigung. Offensichtliche Irrtümer, Schreib-, Druck- und Rechenfehler sind für uns nicht verbindlich. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen, Gewichts- und Maßangaben sind, soweit nicht anders vereinbart, nur annähernd maßgebend. Derartige Angaben, insbesondere auch über Leistungen und Verwendbarkeit der gelieferten Produkte sowie DIN-Normen, gelten nur dann als Beschaffenheitsgarantie im Sinne von § 443 Abs.1 BGB, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären.
2.05. Die technische Beratung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen; eine Haftung kann hieraus jedoch nur abgeleitet werden, soweit diese Beratung Bestandteil unserer vertraglichen Vereinbarung ist.
2.06. Stellen wir dem Käufer Muster zur Verfügung, so gelten diese als Versuchsmuster und nicht als Probe im Sinne der §§ 454,455 BGB.
2.07. Werden uns nach Vertragsabschluss Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungen, bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen auf eine wesentliche Vermögensverschlechterung schließen lassen, sind wir berechtigt, Vorkasse oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten, wobei bereits erfolgte Teillieferungen sofort fällig gestellt werden.
3. LIEFERFRISTEN UND VERZUG
3.01. Alle Lieferzeiten sind unverbindlich und werden nach Möglichkeit eingehalten. Wird die Lieferzeit aber überschritten, so ist der Käufer nicht berechtigt, Schadensansprüche zu stellen. Sofern nicht eine schriftliche, ausdrücklich als verbindlich bezeichnete Zusage der Geschäftsleitung vorliegt, gilt eine Lieferfrist nur als annähernd vereinbart. Sie beginnt mit dem Tage der Klarstellung aller technischen und sonstigen Einzelheiten des Auftrages sowie der Beibringung etwa erforderlicher Unterlagen. Sie verlängert sich um den Zeitraum, in dem sich der Käufer mit seinen Vertragspflichten – innerhalb einer laufenden Geschäftsbeziehung auch aus anderen Verträgen – in Verzug befindet.
3.02. Das Verstreichen bestimmter Lieferfristen und -termine befreit den Käufer, der vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz verlangen will, nicht von der Setzung einer angemessenen Nachfrist – mindestens aber 14 Tage – zur Erbringung der Leistung und der Erklärung, dass er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen werde. Dies gilt nicht, soweit wir eine Frist oder einen Termin zur Leistung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben.
3.03. Teillieferungen sind zulässig, soweit nicht der Besteller erkennbar kein Interesse an ihnen hat oder ihm diese erkennbar nicht zumutbar sind. Macht die TKH Security GmbH von diesem Recht Gebrauch, werden Verpackungs- und Versandkosten nur einmalig erhoben.
3.04. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Falls ein Lieferant trotz vertraglicher Verpflichtung die TKH Security GmbH nicht mit der bestellten Ware beliefert, sind wir ebenfalls zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wird der Käufer unverzüglich darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Gegenleistungen des Käufers, wie ein eventuell bereits bezahlter Kaufpreis, werden, unverzüglich erstattet.
3.05. Die Lieferfrist verlängert sich – auch innerhalb eines Verzuges – angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, die wir nicht zu vertreten haben (insbesondere auch Betriebsstörungen, Streik, Aussperrungen, Feuer, Überschwemmung, behördliche Anordnungen, die nicht dem Betriebsrisiko der TKH Security GmbH zuzurechnen sind, oder Störungen der Verkehrswege), soweit solche Hindernisse nachweislich auf unsere Leistung oder Lieferung von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mit. Der Käufer kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen.
3.06. Für durch Verschulden unserer Vorlieferanten verzögerte oder unterbliebene Lieferungen (Unmöglichkeit) haben wir in keinem Falle einzustehen. Wir verpflichten uns jedoch, evtl. Ersatzansprüche gegen den Vorlieferanten an den Käufer abzutreten.
3.07. Schadensersatzansprüche aufgrund eingetretenen Verzugs sind außer im Fall vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verschuldens ausgeschlossen.
4. VERSAND, GEFAHRÜBERGANG, VERPACKUNG
4.01. Versandweg und -mittel sind unserer Wahl überlassen. Das gleiche gilt für die Verpackung, die nach transport- und sicherheitstechnischen sowie umweltpolitischen Gesichtspunkten erfolgt. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Werk an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Teillieferungen sind zulässig, soweit nicht der Besteller erkennbar kein Interesse an ihnen hat oder ihm diese erkennbar nicht zumutbar sind. Macht die TKH Security GmbH von diesem Recht Gebrauch, werden Verpackungs- und Versandkosten nur einmalig erhoben. Das Transportrisiko geht auf den Käufer über, sobald wir die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt übergeben haben.
4.02. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. Mit Einlagerung wird die Warenrechnung sofort fällig.
4.03. Im Übrigen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe an den Käufer auf diesen über, beim Versendungskauf dann, sobald wir die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt übergeben haben. Dies gilt auch dann, wenn die Anlieferung mit eigenem LKW erfolgt.
4.04. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Besteller im Verzug der Annahme ist.
5. PREISE UND ZAHLUNG
5.01. Es gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Bestellung, wie sie in unserem aktuellen Lieferprogramm dargestellt wurden. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise „ab Werk“. Kosten für Fracht, Zoll, Porto, Verpackung, Versicherung und sonstiger Spesen sind im Preis nicht enthalten; diese werden gegebenenfalls gesondert in Rechnung gestellt. Die gesetzliche Mehrwertsteuer (derzeit 19%) ist ebenfalls nicht in den Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
5.02. Tritt nach Vertragsabschluss eine wesentliche Veränderung unserer Kosten ein, z.B. durch eine Preisänderung unserer Vorlieferanten, sind wir berechtigt bei solchen Lieferungen, die später als 4 Monate nach Vertragsabschluss erbracht werden sollen, eine angemessene Anpassung unserer Preise vorzunehmen. Erhöht sich in einem derartigen Fall der Preis um mehr als 10 %, ist der Kunde zum Rücktritt berechtigt.
5.03. Wir gewähren ein Zahlungsziel von 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto.
5.04. Im Falle der Lieferung ins Ausland trägt der Käufer darüber hinaus gegebenenfalls die anfallenden Steuern und Zölle. Wird die Ware auf Wunsch des Käufers in das Ausland gesandt oder wählt der Käufer eine besondere Versandart, so hat er die dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen.
5.05. Zahlungen im sog. Scheck-Wechsel-Verfahren bedürfen stets der besonderen schriftlichen Vereinbarung. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen.
5.06. Unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die auf eine wesentliche Vermögensverschlechterung des Käufers schließen lassen. Im letzteren Falle sind wir berechtigt, weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung oder der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig zu machen.
5.07. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen. Wir können außerdem die weitere Veräußerung und Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen.
5.08. In den Fällen der Ziff. 5.06. und 5.07. können wir die Einzugsermächtigung widerrufen und für noch ausstehende Lieferungen Vorauszahlung verlangen. Der Käufer kann jedoch diese sowie die in Ziff. 5.07. genannten Rechtsfolgen durch Sicherheitsleistung in Höhe unseres Zahlungsanspruchs abwenden.
5.09. Verzugszinsen werden mit 9-Prozentpunkten über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Diese sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweisen oder der Käufer eine niedrigere Belastung.
5.10. Eine Aufrechnung gegenüber unseren Ansprüchen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung kann nicht geltend gemacht werden. Einseitige Rechnungsabzüge für die Entsorgung von Verpackungsmaterial sind nicht statthaft.
5.11. Der Käufer ist nicht berechtigt, unseren Zahlungsansprüchen Rechte auf Zurückbehaltung – auch aus Mängelrügen – entgegenzuhalten, es sei denn, sie resultieren aus demselben Vertragsverhältnis.
5.12. Vergütungsansprüche der TKH Security GmbH verjähren gegenüber Unternehmern in fünf Jahren.
5.13. Sofern eine Lastschriftvereinbarung vorliegt, zeigen wir dem Käufer die Vorabankündigung des SEPA-Lastschrifteinzuges spätestens 2 Tage vor Fälligkeit an.
6. EIGENTUMSVORBEHALT
6.01. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Waren, die der Käufer im Rahmen gewerblichen Tätigkeit von uns bezieht, behalten wir uns das Eigentum vor, bis unsere sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen – auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen – beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von uns in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung durch uns begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogenen.
6.02. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bis zum endgültigen Eigentumsübergang pfleglich zu behandeln und uns einen Zugriff Dritter auf die Ware – etwa im Falle einer Pfändung – sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Ebenso hat der Käufer uns einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel unverzüglich anzuzeigen. Er darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht in Verzug ist, veräußern, vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung gemäß den nachfolgenden Ziff. 6.03. bis 6.04. auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.
6.03. Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden schon jetzt an uns abgetreten. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Käufer zur Einziehung der Forderung von seinen Kunden ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere keinen Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Die Abtretung dient in demselben Umfange der Sicherung wie die Vorbehaltsware.
6.04. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, nicht von uns gelieferten Waren veräußert, wird die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Ware zu den anderen verkauften Waren abgetreten. Erlischt das Vorbehaltseigentum der TKH Security GmbH durch Verarbeitung der von uns gelieferten Ware (z.B. durch Verbindung mit anderen Sachen), so überträgt der Käufer bereits jetzt das Miteigentum an der durch Verbindung entstandenen Sache auf die TKH Security GmbH. Die Übergabe wird dadurch ersetzt, dass der Kunde die durch Verbindung entstandene neue Sache für die TKH Security GmbH unentgeltlich mitverwahrt.
6.05. Der Käufer ist berechtigt, die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware einzuziehen, es sei denn, wir widerrufen die Einzugsermächtigung in den in Ziff. 5.07. genannten Fällen. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten – sofern wir das nicht selbst tun – und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. Zur weiteren Abtretung der Forderungen ist der Käufer in keinem Falle berechtigt. Eine Abtretung im Wege des echten Factorings ist dem Käufer nur unter der Voraussetzung gestattet, dass er uns dies unter Bekanntgabe der Factoring-Bank und der dort unterhaltenen Konten des Käufers angezeigt wird und der Factoring-Erlös den Wert unserer gesicherten Forderung übersteigt. Mit der Gutschrift des Factoring-Erlöses wird unsere Forderung sofort fällig.
6.06. Der Eigentumsvorbehalt erlischt mit vollständiger Bezahlung der Ware. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer der unter Ziff. 6 genannten Verpflichtungen, sind wir berechtigt, nach fruchtloser Mahnung oder Frist für die Leistungserbringung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
7. GEWÄHRLEISTUNG
7.01. Der Käufer hat die gelieferte Ware zu untersuchen. Er hat deren Vertragsgemäßheit zu prüfen.
7.02. Offene Mängel, die sofort feststellbar sind, hat der Käufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach dem Zeitpunkt der Abnahme und versteckte Mängel innerhalb derselben Frist, gerechnet ab der Möglichkeit der Kenntnisnahme, jeweils hinreichend konkret und schriftlich zu rügen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Unterlässt der Käufer die Mängelanzeige innerhalb der vorstehenden Fristen, erlöschen sämtliche Gewährleistungsansprüche und die sonstigen darauf aufbauenden Ansprüche des Käufers. Dies gilt nicht im Falle des arglistigen Verschweigens des Mangels. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Käufer.
7.03. Geringfügige Abweichungen gelten im Rahmen der handelsüblichen Toleranzen nicht als Mangel und berechtigen den Käufer nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen.
7.04. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Ware können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.
7.05. Im Fall der Gewährleistung hat die TKH Security GmbH die Möglichkeit, den Mangel nach Wahl entweder durch Nachbesserung oder durch Austausch zu beheben. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Ein Anspruch des Käufers auf Rückgängigmachung des Vertrages oder auf Minderung des Entgelts besteht erst, wenn der konkrete Mangel nach Anzeige nicht innerhalb einer angemessenen Frist, die der Käufer der TKH Security GmbH schriftlich mitzuteilen hat, behoben werden kann.
7.06. Wählt der Käufer wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag oder die Minderung, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
7.07. Die Gewährleistungsansprüche des Käufers wegen Mängeln verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
7.08. Die kurze Verjährungsfrist gilt nicht, wenn der TKH Security GmbH, einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie aus Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der TKH Security GmbH oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
7.09. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch die TKH Security GmbH nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
8. ALLGEMEINE HAFTUNGSBEGRENZUNG
8.01. Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach den in den vorstehenden Abschnitten getroffenen Vereinbarungen. Schadenersatzansprüche des Käufers aus Verschulden bei Vertragsschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlung sind dann ausgeschlossen, wenn sie nicht auf grobem Verschulden durch uns oder einen unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Die TKH Security GmbH haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
8.02. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Käufer Ansprüche aus §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz, Ansprüche wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend macht. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei leichter Fahrlässigkeit; in diesem Falle beschränkt sich unsere Haftung jedoch auf den Ersatz vorhersehbarer und typischer Schäden.
8.03. Die unter Ziff. 8.01. aufgeführten Schadenersatzansprüche verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorzuwerfen ist. Ebenfalls gilt dies nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen und für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
9. RÜCKNAHMEN/UMTAUSCH
9.01. Eine Rücknahme oder Umtausch ist nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung möglich, anderenfalls wird die Annahme verweigert. Anbruchpackungen und nicht mehr verkehrsfähige Waren sind von Rücknahme oder Umtausch grundsätzlich ausgeschlossen.
9.02. Rücklieferungen – auch zur Reparatur – werden von uns nur dann angenommen wenn eine bei uns vorher einzuholende RMA-Nummer gut sichtbar auf der Umverpackung angebracht wurde. Transportkosten und weiterer Aufwand von nicht angenommener Ware gehen zu Lasten des Käufers.
9.03. Die Höhe einer evtl. Vergütung für noch verwertbare Ware richtet sich nach deren Befund und wird von uns nach billigem Ermessen festgesetzt.
10. REPARATUREN
10.01. Fehlersuche kann oft langwierig sein; Reparaturfristen sind daher nur annähernd zu verstehen, es sei denn, wir haben eine ausdrücklich für verbindlich erklärte Zusage für einen bestimmten Termin gegeben.
10.02. Wird vor Ausführung von Reparaturen die Vorlage eines Kostenvoranschlages gewünscht, so ist dies ausdrücklich anzugeben. Die Kosten für den Voranschlag sind zu vergüten, auch wenn die Reparatur nicht in Auftrag gegeben wird.
10.03. Ob eine Reparatur in eigener oder fremder Werkstatt erfolgt, liegt in unserem Ermessen.
11. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, ANZUWENDENDES RECHT
11.01. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche sich ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist, das für unseren Firmensitz zuständige Gericht. Dasselbe gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Wir sind auch berechtigt, den Kunden an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
11.02. Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis, gegenwärtiger wie auch zukünftiger nach Erfüllung des Vertrags, die Anwendung deutschen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.